Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hausordnung

Allgemeine Geschäfts- & Zahlungsbedingungen der Tanzschul-Company GmbH

  1. Sitz der Tanzschul-Company GmbH ist 54290 Trier, Sichelstraße 2.
  2. Der Aufenthalt des/ der Kursteilnehmer in unseren Geschäftsräumen erfolgt, soweit er nicht durch Haftpflichtversicherungen der Tanzschul-Company GmbH abgesichert wird, auf eigene Gefahr. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  3. Für Garderobe und sonstige Wertgegenstände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Für das Abhandenkommen solcher Gegenstände wird nicht gehaftet.
  4. Minderjährige Kursteilnehmer lassen die Anmeldung und die Kenntnisnahme dieser Bedingungen durch ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift genehmigen. Der Kursteilnehmer ( bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der gesetzliche Vertreter) und die Tanzschul-Company GmbH sind sich darüber einig, daß eine gründliche und erfolgreiche Ausbildung nur durch regelmäßige Teilnahme am Unterricht gesichert werden kann. Bei Fernbleiben vom Unterricht hat der Kursteilnehmer die Gelegenheit, versäumte Stunden in Parallelterminen oder zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen. Grundsätzlich werden aber versäumte Stunden nicht ersetzt. Dies gilt nicht für Singlekurse.
  5. Die Unterrichtstage und –zeiten für den Kursus sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dem Kursplan ersichtlich. Es bleibt jedoch vorbehalten, den Unterricht ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dies erfordert. Die Auswahl der Räume und der Lehrer bleibt der Tanzschul-Company GmbH vorbehalten

für Clubs

  1. Für die Casino-Tanzkreise, den Mini-Club und D4F-Club gelten darüber hinaus gesonderte Vertragsergänzungen, die sich aus den Anmeldungen selbst ergeben. Diese beziehen sich in erster Linie auf Honorare und Kündigungsfristen:
  2. Der Unterricht findet pro Jahr mindestens 36 Wochen statt. In den Schulferien von Rheinland- Pfalz und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Betriebsferien liegen innerhalb der Schulferien von Rheinland- Pfalz
  3. Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars für 36 Wochen. Es wird fortlaufend monatlich mittels Banklastschrift eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden
  4. Ohne Lastschrift- Vollmacht ist das Honorar für jeweils ein Tertial zum 1. Januar, 1. Mai und 1. September im voraus zu entrichten
  5. Die Beendigung der Teilnahme an Dauerkursen kann nur bis zum 30.04 / 31.08 oder 31.12 eines jeden Jahres erfolgen. Die Kündigung muss vier Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Institut eintreffen und bedarf der Schriftform.

für Kurse, Seminare, Workshops, Speciales:

  1. Die Anmeldung ist immer bindend und verpflichtet zur Zahlung des ausgewiesenen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Das Honorar wird auch dann voll erhoben, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.
  2. Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens 6 Tage vor Kursbeginn wird lediglich eine Abmeldegebühr von € 5,00 erhoben, bei einem Tag vorher werden 25,00 € erhoben. Bei Neuanmeldung wird innerhalb eines Jahres die Abmeldegebühr auf das Kurshonorar angerechnet. Bei späteren Abmeldungen ist das volle Kurshonorar zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge können nicht zurückerstattet werden.
  3. Wird ein Tanzkurs aus wichtigem Grund nicht begonnen oder abgebrochen, kann das Kurshonorar ganz oder teilweise abzüglich Abmeldegebühr für einen späteren Tanzkurs gutgeschrieben werden, der innerhalb eines Jahres zu nehmen ist. Diese Gutschrift ist aus Kulanz auch auf Dritte übertragbar. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Honorare wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Das Kurshonorar ist bis zur ersten Stunde zu überweisen, oder wird von der Tanzschul-Company GmbH mittels Banklastschrift vom angegebenen Konto in der ausgewiesenen Höhe abgebucht. Ist der gebuchte Kursus auf Ratenbasis ausgewiesen, so ist die erste Rate mit Kursbeginn fällig. Bei Bankeinzug wird spätestens zum ersten Tag des nächst folgenden Monats die erste Rate eingezogen. Auch bei Abmeldung des Kursteilnehmers sind die noch ausstehenden Beträge bis zur vollständigen Begleichung der Kursgebühren zu zahlen. Ratenzahlung kann nur mit Bankeinzug gestattet werden.
  5. Die bei Rückbuchung einer Banklastschrift auf das Konto der Tanzschul-Company GmbH anfallenden Gebühren der Bank zuzüglich der Bearbeitungsgebühren der Tanzschul-Company GmbH , (entsprechend 1. Mahnung € 5,- ) trägt in vollem Umfang der Teilnehmer, sofern kein Verschulden der Tanzschul-Company GmbH vorliegt. Die Tanzschul-Company GmbH ist berechtigt, den Vertrag bei der zweiten Rückbuchung durch einseitige Erklärung fristlos zu kündigen. Die anfallenden Kosten trägt der Teilnehmer.
  6. Bei Zahlungsverzug werden mit der 1. Mahnung € 5,-, bei der 2. Mahnung € 10,- an Gebühren erhoben. Nach der 2. Mahnung ist die Tanzschul-Company GmbH berechtigt, die Firma Creditreform Eberhard, Trier, mit dem weiteren Schriftverkehr zu beauftragen.
  7. Alle Räumlichkeiten der Tanzschul-Company GmbH, auch gemietete Räume in Gaststätten während Außerhalbkursen, in denen der Unterricht stattfindet, sind voll konzessioniert. Es können dort Getränke gekauft werden. Aus diesem Grunde ist es nicht gestattet, Getränke und/ oder Lebensmittel mitzubringen und in den Räumen zu verzehren. Eine Ausnahme hinsichtlich der Speisen bildet nur die ausdrücklich in den Kursen angesagte Schlemmerparty.
  8. Die in der Honorarliste der Tanzschul-Company GmbH ausgewiesenen Preise sind Endpreise incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und GEMA- Gebühren. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, erworbene Kenntnisse, auch Einstudierungen, nicht zu gewerblich genutzten Zwecken weiterzugeben.
  9. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und haben nur in dieser Form Gültigkeit.
  10. Die auf der Anmeldung anzugebenden persönlichen Daten werden nur zu betrieblichen Zwecken gespeichert und verarbeitet und keinem Dritten zugänglich gemacht. Ändern sich während eines laufendes Vertrages, insbesondere Ratenvertrages Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung des Kursteilnehmers, so ist die Tanzschul-Company GmbH darüber zu informieren.
  11. Soweit dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine andere ersetzt werden, die der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier.
  13. Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluß aus dem Kursus oder dem Tanzclub führen, ohne daß ein Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.

Hausordnung der Tanzschul-Company GmbH

  1. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der Übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.
  2. Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es notwendig, daß die Teilnehmer während der Kursuszeiten im Haus bleiben.
  3. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Tanzschul-Company GmbH ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluß aus dem Kursus führen.
  4. Für den Abschlußball ist festliche Garderobe erwünscht. Dieser Wunsch gilt auch für Gäste.
  5. Um Nachbarn nicht zu stören, wird Ruhe beim Kommen und Gehen und um Vermeidung von Ansammlungen vor dem Eingang gebeten.
  6. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen im Eingangsbereich und auf Gehwegen vor den Geschäftsräumen aus den Bestimmungen der Versammlungsstätten-Verordnung heraus untersagt ist.
  7. Im übrigen hat sich jeder Kursus- bzw. Clubteilnehmer so zu verhalten, daß andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist.
  8. Im Falle grob ungebührlichen Betragens ( z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen u.s.w.) kann der Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.